WOHNUNGSEIGENTUMSVERWALTUNG


Bei der Wohnungseigentumsverwaltung sind wir in unserer Betreuungsfunktion auf das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft beschränkt. Dabei handeln wir stets für die Gemeinschaft, und zwar auch mit Wirkung für oder gegen einzelne Eigentümer. Wir übernehmen aber auch gerne die Betreuung des Sondereigentums. Grundlagen für unsere Aufgaben und Befugnisse sind hierbei die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung, die bisher rechtsgültig gefassten Beschlüsse und Vereinbarungen der Eigentümer- gemeinschaft und die gesetzlichen Vorschriften (WEG, BGB etc.).


Kaufmännische Verwaltung
  • Teilnahme an der Verwaltungsratssitzung zur Vorbereitung der Eigentümerversammlung
  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Erstellung der Niederschrift über die Eigentümerversammlung
  • Durchführung der Beschlüsse
  • Durchführung der Hausordnung
  • Regelmäßige Information des Verwaltungsbeirats über wichtige Vorgänge
  • Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen
  • Abschluss und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Betreuung und Überwachung der Dienstleister
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden
  • Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen, Belege, Rechnungen usw.

Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Erstellung des Gesamtwirtschaftsplans und der Einzelwirtschaftspläne
  • Erstellung der Jahresabrechnung und der Einzelabrechnungen inkl. der Heizkostenabrechnung
  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Kaufmännische Rechnungsprüfung
  • Teilnahme an der Rechnungsprüfung durch den Verwaltungsbeirat
  • Eröffnung und Führung eines Girokontos und eines Anlagekontos auf den Namen der Eigentümergemeinschaft

Juristische Verwaltung
  • Abschluss, Änderung und Kündigung der erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
  • Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtshandlungen, die mit der laufenden Verwaltung zusammenhängen (entsprechend der Vollmachtserteilung).
  • Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Eigentümer

Technische Verwaltung
  • Überwachung des baulichen und technischen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums durch periodische und aperiodische Begehung und Kontrolle des Objektes
  • Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Ausschreibung, Vergabe und Überwachung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Wartungsmaßnahmen
  • Mängelbeanstandung und Mängelverfolgung
  • Einleitung von erforderlichen Sofortmaßnahmen bei Schadensfällen
  • Organisation und Überwachung der Verkehrssicherungspflichten
  • Technische Rechnungsprüfung
  • Stellungnahme zu beabsichtigten baulichen Veränderungen
  • Bestellung von Schlüsseln und Schließzylindern der Schließanlage
  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen