HAUSVERWALTUNG
GEWERBEIMMOBILIENVERWALTUNG
Im Bereich der Hausverwaltung sowie der Gewerbeimmobilienverwaltung
vertreten wir den Eigentümer und handeln für ihn in allen, das Haus- bzw.
Gewerbeeigentum betreffenden Angelegenheiten.
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Allgemeine Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
- Schriftverkehr mit Mietern, Handwerkern und Behörden
- Überwachung der Miet- und Nebenkostenzahlungen
- Mahnwesen bei rückständigen Miet- und Nebenkostenzahlungen
- Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
- Erstellen der Nebenkostenabrechnungen
- Kostenabrechnung für Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmedienste
- Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Rechnerische und sachliche Rechnungsprüfung
- Zahlungsverkehr für sämtliche das Mietobjekt betreffende Zahlungen
- Mieterhöhungen nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen
- Abschluss von Mietverträgen
- Vermietung der Wohnungen, in Abstimmung mit dem Eigentümer, über einen Makler
- Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben mit Ab- bzw. Übergabeprotokollen
- Erstellung und Überwachung der Hausordnung
- Überwachung von Hausmeistern und Reinigungskräften
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen
- Kontoführung eines Mietkontos auf den Namen des Eigentümers
- Regelmäßige Berichterstattung an den Eigentümer
- Erstellung der Gesamtrechnung für den Eigentümer und den Steuerberater
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Juristische Verwaltung
- Abschluss, Änderung und Kündigung der erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
- Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtshandlungen,
die mit der laufenden Verwaltung zusammenhängen (entsprechend der Vollmachtserteilung)
- Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen
- Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Eigentümer
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Technische Verwaltung
- Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Schadensfällen
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objektes
- Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung von Erhaltungsmaßnahmen
- Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
- Ausschreibung, Vergabe und Überwachung von Instandhaltungs-,
Sanierungs-, Modernisierungs- und Wartungsmaßnahmen
- Prüfung von Sicherheitseinrichtungen
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